10. Januar 2025
Berufsausübungsbewilligung (BAB) für Pflegefachpersonen in Alters- und Pflegeheimen
Die kantonale Umsetzung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (GesBG) soll durch ein externes Rechtsgutachten überprüft werden. Anfang März 2025 wird die Gesundheitsdirektion über das weitere Vorgehen informieren. Für die betroffenen Berufsgruppen besteht derzeit kein Handlungsbedarf.