Menschen mit Behinderung werden älter. Diese an sich erfreuliche Entwicklung fordert die verschiedenen Versorgungssysteme heraus. Auch ARTISET Zürich hat dieses Thema auf dem Radar.
Die Lebenserwartung von Menschen mit einer Behinderung ist in den letzten Jahrzehnten gestiegen. Immer mehr von ihnen erreichen das AHV-Alter. In den Institutionen für Menschen mit Behinderung nimmt die Altersgruppe der 56- bis 64-Jährigen im Angebotsbereich „Wohnen“ am stärksten zu. Auch die Anzahl Personen, die 65 Jahre oder älter sind, steigt. Im Jahr 2018 betrug der Anteil der über 55-Jährigen in den Institutionen rund 30 %. Die zunehmende Lebenserwartung von Menschen mit Behinderung stellt nicht nur Betroffene, Angehörige und Bezugspersonen vor neue Herausforderungen, sondern auch Institutionen und Fachorganisationen.
Die Herausforderungen, die sich beim Thema Behinderung und Alter stellen, sind auf verschiedenen Ebenen angesiedelt:
Die Behindertenorganisationen setzen sich weiter dafür ein, dass Menschen mit Behinderung auch im Pensionsalter ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Dies bedingt, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen älteren Menschen mit Behinderung erlauben, ihren Wohnort selber zu wählen und, falls gewünscht, in ihrer bisherigen Institution bleiben zu dürfen. Dafür müssen die Institutionen ihre Leistungen und Angebote den veränderten Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung im AHV-Alter anpassen. Laut der Studie von Monika Wicki „Palliative Care für Menschen mit einer intellektuellen Behinderung – PALCAP“ (HfH, 2015) konnten im Untersuchungszeitraum (2012–2015) die Bewohner/-innen in jedem dritten Wohnheim bis ans Lebensende wohnen bleiben, wenn sie dies wollten. Die restlichen zwei Drittel der Wohnheime konnten eine Begleitung bis ans Lebensende aus fachlich-personellen Gründen oder aufgrund der fehlenden Infrastruktur nicht gewährleisten.
An der HfH wurde im Rahmen der Forschungsprojekte PALCAP und „Die Zukunft ist jetzt!“ ein Leitfaden für Bezugspersonen und Beistände entwickelt, um Erwachsene mit einer Behinderung bei der Planung der Wohnsituation, der Arbeitssituation, der finanziellen und rechtlichen Fragen und beim Übergang in den Ruhestand zu unterstützen. Ebenso können schwierige Fragen im Umgang mit Krankheit und Tod angesprochen und diskutiert werden.