Der Schutz vor Grenzverletzungen, Missbrauch und Gewalt hat in unserer Branche eine hohe Priorität. Prävention steht für ARTISET Zürich dabei an erster Stelle.
Die Qualität der Angebote und Dienstleistungen der Mitglieder sowie die Qualität des professionellen Handelns bei den Dienstleistern für Menschen mit Unterstützungsbedarf haben bei ARTISET Zürich einen hohen Stellenwert. Ein prioritäres Thema ist in diesem Zusammenhang der Schutz der Menschen mit Unterstützungsbedarf in den Institutionen vor Grenzverletzungen, Ausbeutung/Missbrauch und Gewalt. Der beste Schutz ist die kontinuierliche Prävention.
Zwölf Verbände, Organisationen und Institutionen haben am 25. November 2011 in Bern die Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen unterzeichnet und den Medien vorgestellt. Sie fordern eine Null-Toleranz-Politik und setzen vor allem bei den Mitarbeitenden und bei der Stärkung der Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf an. Ihre wichtigste Botschaft lautet: «Wir schauen hin! Und zwar gemeinsam.». Weitere Infos sind auf der Website der Charta Prävention zu finden.
Mitglieder von ARTISET Zürich bekennen sich gemäss Art. 3 der Vereinsstatuten zu dieser Charta.
Download (öffentlich): Charta zur Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen
Für Betroffene von Grenzverletzungen, Missbrauch und Gewalt oder zur Schlichtung von Konflikten gibt es unabhängige Melde- und Beratungsstellen.
ARTISET Zürich hat eine Übersicht erstellt, in der Melde- und Beratungsstellen mit den entsprechenden Kontaktdaten aufgeführt und kurz beschrieben sind.
Download (öffentlich): Externe Melde- und Beratungsstellen bei Konflikten, Krisen, Gewalt
Mit den, auf der Grundlage der Qualitätsrichtlinien der SODK Ost+ erarbeiteten, "Qualitätsrichtlinien für IV-Eingliederungsmassnahmen zum Schutz vor Grenzverletzungen, Ausbeutung/Missbrauch und Gewalt" will ARTISET Zürich einen Beitrag zur Prävention, Qualitätssicherung und -entwicklung leisten.
Download (öffentlich): Qualitätsrichtlinien für IV-Eingliederungsmassnahmen zum Schutz vor Grenzverletzungen, Ausbeutung/Missbrauch und Gewalt