UNO-Behindertenrechtskonvention

Institutionen und Behindertenrechte sind kein Widerspruch!
Im Gegenteil: ARTISET Zürich und seine Mitglieder leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung dieser Rechte.

Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ wurde im April 2014 von der Schweiz ratifiziert und ist damit verbindlich. Mit ihrem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich die Schweiz, Hindernisse zu beseitigen, mit denen Menschen mit Behinderung konfrontiert sind, Menschen mit Behinderung vor Diskriminierung zu schützen und ihre Inklusion sowie ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.

Download (öffentlich): UNO BRK und UNO BRK in leichter Sprache

 

ARTISET Zürich und seine Mitglieder sind der Überzeugung, dass institutionelle Angebote auch in Zukunft einen wichtigen Stellenwert für das Wohlbefinden von Menschen mit Behinderung haben werden. Denn die ganz unterschiedlichen Formen von Behinderungen erfordern eine Vielfalt und Differenzierung des Angebotes, zu der die Mitglieder von ARTISET Zürich einen unersetzbaren Beitrag leisten. Verband und Mitglieder anerkennen und unterstützen die in der UNO-BRK formulierten Rechte und Freiheiten für Menschen mit Behinderung. Sie engagieren sich aktiv für die Umsetzung der daraus ableitbaren Ansprüche im Behindertenbereich. Die Umsetzung der UNO-BRK nehmen sie als Chance und Verpflichtung wahr für die Weiterentwicklung in Richtung einer inklusiven Gesellschaft.

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Aktionsplan Behindertenrechte 2022-2025

Am 23. August 2022 stellte der Regierungsrat den Aktionsplan Behindertenrechte Kanton Zürich 2022-2025 vor. In sieben Handlungsfeldern wird beschrieben, mit welchen Massnahmen Hürden abgebaut werden, die für Menschen mit Behinderung aktuell noch bestehen. 

Somit will sichergestellt werden, dass den Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich die gleichen Rechte auf Selbstbestimmung zuteilwerden. 

 

Download (öffentlich): Aktionsplan Behindertenrechte Kanton Zürich 2022-2025

Kantonale Koordinationsstelle für Behindertenrechte

Seit 2019 verfügt der Kanton Zürich um eine Koordinationsstelle für Behindertenrechte. Auf seiner Website informiert das Kantonale Sozialamt ausserdem zum Thema Leben mit Behinderung.

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