Qualitätszertifikat für Alters- und Pflegeheime

Heime erbringen Dienstleistungen, bei denen Menschen im Zentrum stehen. Insgesamt warten dabei anspruchsvolle Aufgaben auf alle Beteiligten (MitarbeiterInnen, Führungsverantwortliche, Bewilligungsinstanzen, Aufsichtsorgane, Finanzierer, etc.). Es liegt im Interesse der Branche, dass die Leistungserbringer eine qualitativ hochstehende Dienstleistung erbringen. Im Spannungs­feld zwischen den Forderungen der Finanzierer nach Kostentransparenz und Effizienz und den stetig steigenden Ansprüchen der Gesellschaft, ist es aber auch wichtig, dass diese Qualität erfasst und dargestellt werden kann.

Gemäss § 37. Abs. 1 des kantonalen Gesundheitsgesetzes (GesG) unterstehen die Altersheime, die Alters- und Pflegeheime, Pflegeheime sowie die Spitex-Institutionen der gesundheitspolizeilichen Aufsicht des Bezirksrates und der gesundheitspolizeilichen Oberaufsicht der Gesundheitsdirektion. Der Bezirksrat erstattet der Direktion jährlich Bericht. Somit obliegt der Gesundheitsdirektion als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde auch eine Überwachungsfunktion im Bereich der Qualitätssicherung.

Nach § 9. Abs. 1 der kantonalen Verordnung über die Pflegeversorgung richtet sich die Qualität der Pflegeversorgung nach den anerkannten Regeln der Berufsausübung. Die Leistungserbringer sind grundsätzlich selbst für die Umsetzung der Vorgaben in der Qualitätssicherung verantwortlich.

Der Kanton Zürich macht den Leistungserbringern (bisher) keine umfassenden Qualitätsvorgaben, sondern nur indirekt im Rahmen der Bewilligung und der Aufsicht. Mit der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung haben die Gemeinden die Verantwortung für die Langzeitversorgung übernommen. Für die Branche ist es jedoch wichtig, dass die Alters- und Pflegeheime in den Zürcher Gemeinden einen möglichst einheitlichen Qualitätsstandard aufweisen.

CURAVIVA Kanton Zürich führte 2010 ein Qualitätsreporting für die dem Verband angeschlossenen Einrichtungen der Langzeitpflege ein. Ab 2016 wurde mittels externer Audits überprüft, ob die Vorgaben gemäss dem Qualitätsreporting eingehalten sind. 18 Leistungserbringern konnte CURAVIVA Kanton Zürich aufgrund des erfolgreich bestandenen Audits das Qualitätszertifikat erteilen.

Ende 2018 haben wir an einer Informationsveranstaltung die Weiterentwicklung unseres Qualitätszertifikates skizziert. Das Zertifikat von ARTISET Zürich lehnt sich neu an die Qualitätszertifizierung von SanaCERT im Langzeitbereich an. Es stellt eine Stufe 1 zu diesem bereits etablierten SanaCERT-Zertifikat dar.  

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