Begleitetes Wohnen

Trotz Unterstützungsbedarf möglichst autonom in einer eigenen Wohnung zu leben, ist für viele Menschen mit Behinderung ein grosses Ziel auf ihrem individuellen Lebensweg. Eine mögliche Form ist das begleitete Wohnen. In der Umsetzung zeigen sich aber ein paar Stolpersteine.

Leitfaden begleitetes Wohnen

Die Grenze zwischen dem wenig betreuten institutionellen Wohnen (Aussenwohngruppen von Institutionen) und dem begleiteten Wohnen in einer eigenen (selbst gemieteten) Wohnung ist inhaltlich unscharf, aber von der rechtlichen und finanziellen Zuständigkeit her strikt abgegrenzt. Mit der Aufteilung der Zuständigkeit für das institutionelle Wohnen nach Art. 3 IFEG (Kanton) und das individuelle Wohnen nach Art. 74 IVG (Bund) entstand eine neue Schnittstelle mit neuen Herausforderungen. Eine Durchlässigkeit in Bezug auf Wohnformen und Begleitungsquantität und –intensität ist zurzeit nicht gegeben. Die Finanzierung ist komplex und oft nicht kostendeckend.

Im Leitfaden „Begleitetes Wohnen“ von ARTISET Zürich wird aufgezeigt, was unter begleitetem Wohnen zu verstehen ist, wie es sich von betreutem Wohnen unterscheidet und wie begleitetes Wohnen finanziert werden kann. Der Leitfaden soll eine Hilfestellung zum Thema bieten.

Download (öffentlich): Leitfaden „Begleitetes Wohnen“

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