Selbstbestimmungsgesetz

ARTISET Zürich bekennt sich zur UNO-Behindertenrechtskonvention und damit auch zu Wahlfreiheit, Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Deshalb unterstützten wir von Beginn an den politischen Vorstoss „Selbstbestimmung ermöglichen durch Subjektfinanzierung“. Dieser resultiert nun im neuen Selbstbestimmungsgesetz, an welchem ARTISET Zürich auch weiterhin aktiv partizipiert.

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Politischer Auftrag

Im Kanton Zürich erfolgt die Finanzierung der beitragsberechtigten Angebote und Dienstleistungen von Institutionen für Menschen mit Behinderung durch den Kanton seit 2008 als sogenannte „subjektorientierte Objektfinanzierung“. Das bedeutet, dass die Finanzbeiträge den Institutionen, nicht den Menschen mit Behinderung ausgerichtet werden. Die am 10. April 2017 eingereichte Motion „Selbstbestimmung ermöglichen durch Subjektfinanzierung“, die vom damaligen Präsidenten von INSOS Zürich mitunterzeichnet wurde, will dies ändern. Mit dem Wechsel zur Subjektfinanzierung sollen Menschen mit Behinderung in Zukunft mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung in Bezug auf die Gestaltung ihrer Lebensform erhalten.

Die kantonalen Beiträge sollen für alle Menschen mit Behinderung auf der Basis ihres individuellen Assistenzbedarfs festgelegt werden, so dass sie autonom zwischen ambulanten und stationären Lebensformen wählen können. Diese Wahlfreiheit ist mit dem aktuellen Finanzierungssystem nicht gegeben.

Nach intensiver Ausarbeitung des Gesetzestexts, beschloss der Kantonsrat am 28. Februar 2022 das neue Selbstbestimmungsgesetz ohne Gegenstimmen. Im Dezember 2022 entschied der Regierungsrat die Inkraftsetzung des Gesetzes per 01.01.2024.

Download (öffentlich): Motion „Selbstbestimmung ermöglichen durch Subjektfinanzierung“
Download (öffentlich): Selbstbestimmungsgesetz 28.02.2022
Download (öffentlich): Verordnung Selbstbestimmungsgesetz 19.04.2023

Kantonales Projekt

Aufgrund der Motion hat das Kantonale Sozialamt Zürich Ende 2018 das Projekt „Umsetzung Projektfinanzierung Teil I“ gestartet. Mit Unterstützung von socialdesign AG und der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) wurden die konzeptionellen Grundlagen einer zukünftigen Subjektfinanzierung erarbeitet. Das Projekt war breit abgestützt. Betroffene, Verbände und Institutionen sind auf verschiedene Weise einbezogen. INSOS Zürich war im Soundingboard vertreten und hat in diversen Workshops mitgewirkt. Auch im Erarbeitungsprozess der Gesetzesverordnung ist ARTISET Zürich involviert. Wir arbeiten aktiv in den Fokusgruppen des Kanton Zürich mit und bringen die Interessen der Institutionen für Menschen mit Behinderung proaktiv ein.

 

Dokumente zum kantonalen Projekt:

Download (öffentlich): Bericht der ZHAW zur Einführung der Subjektfinanzierung im Kanton Zürich

Download (öffentlich): Zusammenfassung des Berichtes der ZHAW zur Einführung der Subjektfinanzierung im Kanton Zürich in Leichter Sprache

Aktuelles

Am 24.11.2023, am 30.05.2023 sowie am 24.10.2022 fanden gemeinsame Informationsveranstaltungen mit dem Kantonalen Sozialamt statt. Die dazugehörigen Unterlagen stehen im Mitgliederbereich im Ordner Selbstbestimmungsgesetz zum Download zur Verfügung.

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