ARTISET Zürich bekennt sich zur UNO-Behindertenrechtskonvention und damit auch zu Wahlfreiheit, Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Deshalb unterstützten wir von Beginn an den politischen Vorstoss „Selbstbestimmung ermöglichen durch Subjektfinanzierung“. Dieser resultiert nun im neuen Selbstbestimmungsgesetz, an welchem ARTISET Zürich auch weiterhin aktiv partizipiert.
Seit 2008 erfolgte im Kanton Zürich die Finanzierung der beitragsberechtigten Angebote und Dienstleistungen von Institutionen für Menschen mit Behinderung durch den Kanton als sogenannte „subjektorientierte Objektfinanzierung“. Dies bedeutete, dass die Finanzbeiträge den Institutionen und nicht den Menschen mit Behinderung ausgerichtet wurden. Die am 10. April 2017 eingereichte Motion „Selbstbestimmung ermöglichen durch Subjektfinanzierung“, die vom damaligen Präsidenten von INSOS Zürich mitunterzeichnet wurde, wollte eine Änderung herbeiführen. Mit dem Wechsel zur Subjektfinanzierung sollten Menschen mit Behinderung in Zukunft mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung in Bezug auf die Gestaltung ihrer Lebensform erhalten.
Nach intensiver Ausarbeitung des Gesetzestexts, beschloss der Kantonsrat am 28. Februar 2022 das neue Selbstbestimmungsgesetz ohne Gegenstimmen. Im Dezember 2022 entschied der Regierungsrat die Inkraftsetzung des Gesetzes per 01.01.2024.
Sämtliche Informationen zum SEBE - Selbstbestimmt entscheiden finden sich auf der Website des Kantonalen Sozialamtes.