ARTISET Zürich bekennt sich zur UNO-Behindertenrechtskonvention und damit auch zu Wahlfreiheit, Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Deshalb unterstützten wir von Beginn an den politischen Vorstoss „Selbstbestimmung ermöglichen durch Subjektfinanzierung“. Dieser resultiert nun im neuen Selbstbestimmungsgesetz, an welchem ARTISET Zürich auch weiterhin aktiv partizipiert.
Aufgrund der Motion "Selbstbestimmung ermögliche durch Subjektfinanzierung" hat das Kantonale Sozialamt Zürich Ende 2018 das Projekt „Umsetzung Projektfinanzierung Teil I“ gestartet. Mit Unterstützung von socialdesign AG und der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) wurden die konzeptionellen Grundlagen einer zukünftigen Subjektfinanzierung erarbeitet. Das Projekt war breit abgestützt. Betroffene, Verbände und Institutionen sind auf verschiedene Weise einbezogen. INSOS Zürich war im Soundingboard vertreten und hat in diversen Workshops mitgewirkt. Auch im Erarbeitungsprozess der Gesetzesverordnung ist ARTISET Zürich involviert. Wir arbeiten aktiv in den Fokusgruppen des Kanton Zürich mit und bringen die Interessen der Institutionen für Menschen mit Behinderung proaktiv ein.
Sämtliche Informationen zum SEBE - Selbstbestimmt entscheiden finden sich auf der Website des Kantonalen Sozialamtes.
Dokumente zum kantonalen Projekt:
Download (öffentlich): Bericht der ZHAW zur Einführung der Subjektfinanzierung im Kanton Zürich
Download (öffentlich): Zusammenfassung des Berichtes der ZHAW zur Einführung der Subjektfinanzierung im Kanton Zürich in Leichter Sprache
Seit 2008 erfolgte im Kanton Zürich die Finanzierung der beitragsberechtigten Angebote und Dienstleistungen von Institutionen für Menschen mit Behinderung durch den Kanton als sogenannte „subjektorientierte Objektfinanzierung“. Dies bedeutete, dass die Finanzbeiträge den Institutionen, nicht den Menschen mit Behinderung ausgerichtet wurden. Die am 10. April 2017 eingereichte Motion „Selbstbestimmung ermöglichen durch Subjektfinanzierung“, die vom damaligen Präsidenten von INSOS Zürich mitunterzeichnet wurde, will dies ändern. Mit dem Wechsel zur Subjektfinanzierung sollen Menschen mit Behinderung in Zukunft mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung in Bezug auf die Gestaltung ihrer Lebensform erhalten.
Die kantonalen Beiträge sollen für alle Menschen mit Behinderung auf der Basis ihres individuellen Assistenzbedarfs festgelegt werden, so dass sie autonom zwischen ambulanten und stationären Lebensformen wählen können. Diese Wahlfreiheit war mit dem bisherigen Finanzierungssystem nicht gegeben.
Nach intensiver Ausarbeitung des Gesetzestexts, beschloss der Kantonsrat am 28. Februar 2022 das neue Selbstbestimmungsgesetz ohne Gegenstimmen. Im Dezember 2022 entschied der Regierungsrat die Inkraftsetzung des Gesetzes per 01.01.2024.
Download (öffentlich): Motion „Selbstbestimmung ermöglichen durch Subjektfinanzierung“
Download (öffentlich): Selbstbestimmungsgesetz 28.02.2022
Download (öffentlich): Verordnung Selbstbestimmungsgesetz 19.04.2023
Am 24.11.2023, am 30.05.2023, am 24.10.2022 sowie am 30.01.2025 fanden gemeinsame Informationsveranstaltungen mit dem Kantonalen Sozialamt statt. Die dazugehörigen Unterlagen stehen im Mitgliederbereich im Ordner Selbstbestimmungsgesetz zum Download zur Verfügung.
Künftige Informationsveranstaltungen werden auf unserer Webseite unter der Rubrik Veranstaltungen publiziert.