Aufbewahrung und Archivierung

Daten aller Art, insbesondere aber sensible Personendaten, erfordern eine gesetzeskonforme Bearbeitung, Aufbewahrung und Archivierung. Dabei gilt es einiges zu beachten.

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Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf mit öffentlichen Leistungsaufträgen erfüllen staatliche Aufgaben. Deshalb unterliegen sie dem kantonalen Datenschutz- und Archivgesetz. Sie sind damit verpflichtet, für eine gesetzeskonforme Bearbeitung, Aufbewahrung und Archivierung ihrer Daten und Unterlagen zu sorgen.

Hilfsmittel und Musteraktenplan

Das kantonale Datenschutzrecht wird total revidiert und voraussichtlich im Jahr 2024 oder 2025 in Kraft treten.

 

Download (öffentlich): Hilfsmittel zur Erstellung von Regelungen zum Datenschutz und zur Aufbewahrung in Sozialen Einrichtungen

Download (nur für Mitglieder): Musteraktenplan 

Das Schweizerische Bundesarchiv liefert ebenfalls Informationen zur Archivierung.

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