Daten aller Art, insbesondere aber sensible Personendaten, erfordern eine gesetzeskonforme Bearbeitung, Aufbewahrung und Archivierung. Dabei gilt es einiges zu beachten.
Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf mit öffentlichen Leistungsaufträgen erfüllen staatliche Aufgaben. Deshalb unterliegen sie dem kantonalen Datenschutz- und Archivgesetz. Sie sind damit verpflichtet, für eine gesetzeskonforme Bearbeitung, Aufbewahrung und Archivierung ihrer Daten und Unterlagen zu sorgen.
Das kantonale Gesetz über die Information und den Datenschutz wird total revidiert und voraussichtlich im Jahr 2026 oder 2027 in Kraft treten.
Download (nur für Mitglieder): Leitfaden zur Bearbeitung, Aufbewahrung und Archivierung von Akten
Das Schweizerische Bundesarchiv liefert ebenfalls Informationen zur Archivierung: Digitale Unterlagen - Analoge Unterlagen