Mehr Selbstbestimmung für ältere Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen

Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen sollen möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben können.

Die Grundlagen dazu schafft der Regierungsrat mit einer Anpassung der Zusatzleistungsverordnung. Diese Anpassung wirkt sich konkret auf Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV aus.

Link zur Medienmitteilung vom 28. Mai 2024

 

Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Sämtliche Änderungen der Zusatzleistungsverordnung (inkl. Begründung) finden Sie über den folgenden Link:

Zusatzleistungsverordnung – Änderung ab 1. Januar 2025

 

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