Das Eidgenössische Departement des Innern hat den Auftrag eine einheitliche Zeitmessungsmethodik für die Pflegeheime gemäss Artikel 8b KLV zu definieren. Die Stakeholder (GDK, Curafutura, Santesuisse, Senesuisse und ARTISET/CURAVIVA) haben dem BAG vorgeschlagen die Arbeiten zum Einheitsinstrument gemeinsam anzugehen. Bund, GDK, Versicherer und Verbände haben sich für InterRAI als Einheitsinstrument ausgesprochen. Eine Arbeitsgruppe klärt gegenwärtig Fragen und definiert das Vorgehen. Definitive Entscheide dazu werden im Jahr 2025 erfolgen. Die Umsetzbarkeit ist wohl erst ab 2027 realistisch. Im Kanton Zürich gelten bis dahin weiterhin die Systeme BESA LK2020 (BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem Leistungskatalog 2020) oder der RAI-Index 2016 (Resident Assessment Instrument) sowie der RAI-Index 2016 LTCF (Long Term Care Facility).

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