Umsetzung Selbstbestimmungsgesetz im Kanton Zürich: System SEBE

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat entschieden, dass das neue Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) per 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.

Das kantonale Sozialamt (KSA) hat heute ein Rundschreiben zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes veröffentlicht (Datei zum Download unten).

Im kommenden Jahr wird diesbezüglich sehr viel geschehen und Neues entstehen. Auf der Webseite des KSA sind erste Informationen zum System SEBE zu finden. Sie können sich dort auch für einen Newsletter zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes anmelden.

nach oben