Neue Sozialversicherungskennzahlen ab 1.1.2023

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht.

Mindestens alle zwei Jahre überprüft der Bundesrat, ob die Renten an steigende Preise und Löhne angepasst werden müssen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 beschlossen, die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung anzupassen und um 2,5% zu erhöhen. Gleichzeitig wurden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.

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