Erhöhung der Taxbegrenzung bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Per 1. Januar 2023 wird die Taxbegrenzung bei den Pflegeheimen von bisher CHF 255.– auf CHF 264.– pro Tag und bei den übrigen Wohnheimen von CHF 175.– auf CHF 181.– pro Tag erhöht.

Auf Antrag von CURAVIVA Zürich hat die Sicherheitsdirektion entschieden, die Taxbegrenzung bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV auf 1. Januar 2023 um 3.5% zu erhöhen. Damit berücksichtigt die Anpassung die allgemeine Teuerung seit der letzten Anpassung und orientiert sich an der aktuellen Lohnentwicklung des Kantons Zürich. Somit wird die Taxbegrenzung bei den Pflegeheimen von bisher CHF 255.00 auf CHF 264.00 pro Tag und bei den übrigen Wohnheimen von CHF 175.00 auf CHF 181.00 pro Tag erhöht.

CURAVIVA Zürich und INSOS Zürich sind sehr erfreut über den Entscheid der Sicherheitsdirektion bzw. des kantonalen Sozialamts, denn aufgrund der Kostenrechnungsdaten ist festzustellen, dass bereits ein Drittel der Pflegeheime mit ihren durchschnittlichen Nettokosten die Taxbegrenzung überschreiten. Die jetzige Erhöhung fängt die Entwicklung auf, auch wenn noch viele Betriebe mit ihren Kosten darüber liegen werden. Sollten dennoch höhere Taxen anfallen, kennt der Kanton Zürich zusätzlich die Bedarfsleistung der Kantonalen Zuschüsse (§19a Zusatzleistungsgesetz). Diese werden gewährt, sofern das Vermögen der Heimbewohnenden nicht über dem gesetzlichen Vermögensfreibetrag liegt und es sich nicht um Kosten für erhöhten Komfort oder regional überdurchschnittlich hohe Hotellerie- und Betreuungstaxen handelt.

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