Erhöhung der Taxbegrenzung 2024 im Kanton Zürich bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Per 1. Januar 2024 wird die Taxbegrenzung bei den Pflegeheimen von bisher CHF 264.– auf CHF 268.– pro Tag und bei den übrigen Wohnheimen von CHF 181.– auf CHF 184.– pro Tag erhöht.

Auf Antrag von ARTISET Zürich hat das kantonale Sozialamt entschieden, die Taxbegrenzung bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV auf den 1. Januar 2024 zu erhöhen: für Pflegeheime um 1.52% von CHF 264.– auf CHF 268.– pro Tag, für die übrigen Wohnheime um 1.66% von CHF 181.– auf CHF 184.– pro Tag. Die Anpassung übersteigt die allgemeine Teuerung seit der letzten Anpassung vom 1. Januar 2023 (+ 1.2%) und liegt im Bereich der aktuellen Lohnentwicklung (+ 1.6%) im Kanton Zürich.

Fallen höhere Taxen an, kennt der Kanton Zürich zusätzlich die Bedarfsleistung der Kantonalen Zuschüsse (§19a Zusatzleistungsgesetz). Diese werden gewährt, sofern das Vermögen der Heimbewohnenden nicht über dem gesetzlichen Vermögensfreibetrag liegt und es sich nicht um Kosten für erhöhten Komfort oder regional überdurchschnittlich hohe Hotellerie- und Betreuungstaxen handelt.

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