Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege (BEAÜP) in der Stadt Zürich
Ältere Menschen mit knappen finanziellen Mitteln mit Wohnsitz in der Stadt Zürich können seit 1. Oktober 2023 Beiträge an Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege (BEAÜP) in Anspruch nehmen.
Heime haben oft auch Angebote für ältere Personen, die zu Hause wohnen und in ihrem Umfeld betreut und gepflegt werden. Es kann sinnvoll sein, dass Personen für einzelne Tage oder nach einem Spitalaufenthalt für kurze Zeit in ein Heim gehen. Das entlastet die Angehörigen.
Damit sich auch Personen mit wenig Geld solche Aufenthalte leisten können, hilft das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV (AZL) der Stadt Zürich. Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich die keine Zusatzleistungen aber individuelle Prämienverbilligungen (IPV) beziehen, können Beiträge für Entlastungsangebote und die Akut- und Übergangspflege (BEAÜP) beantragen. Es werden Beiträge an die Hotellerie- und Betreuungskosten für Tages-/Nacht-/Ferienaufenthalte sowie die Akut- und Übergangspflege ausgerichtet.
Detaillierte Informationen finden Sie auf einer spezifischen Webseite zu diesem Angebot der Stadt Zürich