Zweite Etappe der Umsetzung Pflegeinitiative: ARTISET Zürich lehnt die Vorlage des Bundes ab
Die Bemühungen des Bundes, die Arbeitsbedingungen in der Pflege im Rahmen der 2. Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative zu verbessern, sind grundsätzlich zu begrüssen. Der vorgelegte Entwurf des Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) hätte eine grosse Tragweite für die Pflegeinstitutionen, weshalb ARTISET Zürich zur Vorlage Stellung bezieht.
Aus Sicht von ARTISET Zürich ist die Vorlage abzulehnen und massiv zu überarbeiten, …
- weil sie in erheblichem Ausmass zusätzlich reguliert und damit die immense Bürokratie weiter erhöht und mit den vorgesehenen Arbeitsbedingungen den Fachkräftemangel total verschärft
- und weil die Finanzierung von geplanten Massnahmen nicht geklärt ist.
ARTISET Zürich ist besorgt, weil der Gesetzesentwurf die Finanzierung der Massnahmen ausklammert und den betrieblichen Spielraum einschränkt. Das ist umso gefährlicher, als die regulatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen den Leistungserbringern schon heute enge Grenzen setzen. Damit die Pflegeinstitutionen ihr bestehendes Engagement für attraktive Arbeitsbedingungen weiter verstärken können, muss das neue Bundesgesetz die entsprechenden Grundlagen schaffen. Dazu gehört zwingend, dass es die Mehrkosten in der Finanzierung berücksichtigt, eine Schwächung der Versorgung verhindert sowie einen Spielraum für die betrieblichen Gegebenheiten und die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmenden lässt.