05. November 2025
Vernehmlassung zur Totalrevision des Zürcher Gesundheitsgesetzes (GesG) – Stellungnahme von ARTISET Zürich
ARTISET Zürich begrüsst die Absicht des Kantons, das Gesundheitsgesetz einer Totalrevision zu unterziehen. Das bisherige Gesetz ist in wesentlichen Bereichen veraltet und wird heutigen Realitäten nicht mehr gerecht. Eine zeitgemässe Grundlage ist dringend nötig.
Die Institutionen der Langzeitpflege und sozialen Unterstützung stehen heute jedoch unter massivem finanziellem Druck. Steigende Personal-, Energie- und Sachkosten treffen auf unzureichende Refinanzierung und eine stetig zunehmende Regulierungsflut. Neue Auflagen mit unklarem Nutzen führen zu erheblichem administrativem Aufwand und binden Fachpersonal, das dringend für die direkte Betreuung der Bewohnenden benötigt wird. Diese Entwicklung gefährdet die Versorgungsqualität, statt sie zu sichern.
Der vorliegende Entwurf ist aus Sicht von ARTISET Zürich immer noch zu stark von Kontroll- und Meldepflichten geprägt. Viele dieser Vorgaben sind in der Praxis kaum umsetzbar, erzeugen Mehrbelastungen ohne nachweisbaren Nutzen und stehen im Widerspruch zum Prinzip der Eigenverantwortung. ARTISET Zürich fordert die Gesundheitsdirektion daher auf, den Entwurf in zentralen Punkten zu überarbeiten und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit konsequent anzuwenden. (Vollständige Stellungnahme von ARTISET Zürich im Mitgliederbereich).