01. November 2024
Stärkung der Betreuung im Alter zu Hause
Der Kanton Zürich ermöglicht mit einer Anpassung der Zusatzleistungsverordnung, dass ältere Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange in ihrer Wohnung leben können. Dazu wird der Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung erweitert. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Der Regierungsratsbeschluss Nr. 531/2024 ist unter folgendem Link verfügbar:
Das kantonale Sozialamt hat nun für die Umsetzung der Verordnung in den Gemeinden ein umfangreiches Dokument sowie weitere Grundlagen und auch Links auf zwei mögliche Instrumente veröffentlicht. Diese Umsetzungshilfen sind über folgenden Link verfügbar.