02. September 2026

Selbstbestimmung am Lebensende: Haltung von ARTISET Zürich

Am 27. September 2026 stimmt die Zürcher Stimmbevölkerung über die Änderung des Patienten- und Gesundheitsgesetzes zur Selbstbestimmung am Lebensende ab. Die Vorlage geht auf den Gegenvorschlag des Kantonsrats zu einer Volksinitiative zurück und betrifft insbesondere die Frage, unter welchen Voraussetzungen Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler den assistierten Suizid in ihren Räumlichkeiten dulden müssen.

Das Thema berührt grundlegende ethische, rechtliche und gesellschaftliche Fragen. Entsprechend wird die Vorlage derzeit in Politik und Öffentlichkeit intensiv diskutiert.

Haltung von ARTISET Zürich

Der Vorstand von ARTISET Zürich hat sich mit der Vorlage befasst und eine Position verabschiedet.

ARTISET Zürich beschränkt seine Stellungnahme bewusst auf den Bereich der Alters- und Pflegeheime. Aus Sicht des Verbands gehört die Entscheidung über das eigene Lebensende zur persönlichen Freiheit. Bewohnerinnen und Bewohner sollen deshalb auch in ihrem Pflegeheim die Möglichkeit haben, einen assistierten Suizid in den von ihnen bewohnten Räumlichkeiten durchführen zu lassen. Die Institutionen haben diesen Entscheid zu respektieren und zu dulden.

Gleichzeitig hält ARTISET Zürich fest, dass Pflegeinstitutionen ihre eigene ethische Haltung offen kommunizieren dürfen. Ebenso zentral ist, dass der gesetzliche Auftrag der Institutionen unverändert bestehen bleibt: Pflege und Betreuung dienen dem Schutz und der Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner. Dazu gehören insbesondere die Suizidprävention, die umfassende Beratung sowie das Aufzeigen von Alternativen, insbesondere im Rahmen einer qualitativ hochstehenden Palliative Care.

Ebenso klar ist für ARTISET Zürich, dass Mitarbeitende von Pflegeinstitutionen keine aktive Rolle bei der Durchführung eines assistierten Suizids übernehmen sollen. Die Durchführung erfolgt durch externe Sterbehilfeorganisationen. Die Verantwortung der Institutionen liegt in der professionellen Begleitung der Bewohnenden sowie in der Unterstützung von Angehörigen und Mitarbeitenden in dieser anspruchsvollen Situation.

Sorgfältige Auseinandersetzung

Die Abstimmung betrifft ein Thema, das viele Menschen persönlich bewegt und unterschiedliche Wertvorstellungen berührt. ARTISET Zürich setzt sich dafür ein, dass die Diskussion sachlich geführt wird und die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner ebenso berücksichtigt wird wie die Verantwortung der Pflegeinstitutionen gegenüber Bewohnenden, Angehörigen und Mitarbeitenden.

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