10. September 2026
ARTISET Zürich fordert Planungssicherheit
ARTISET Zürich hat seine Stellungnahme zur Totalrevision der Verordnung über die Pflegeversorgung (PflV) bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich eingereicht. Der Verband unterstützt das Ziel einer vorausschauenden, bedarfsgerechten Pflegeheimplanung grundsätzlich. Bei der konkreten Ausgestaltung sieht ARTISET Zürich jedoch in verschiedenen Punkten Anpassungsbedarf.
Mit der neuen Pflegeheimplanung werden wichtige Rahmenbedingungen für die stationäre Langzeitversorgung im Kanton Zürich neu geregelt. Die Verordnung konkretisiert unter anderem die Anforderungen und Auswahlkriterien für die Aufnahme auf die künftige Pflegeheimliste, die Qualitätsanforderungen, die Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie die Vorgaben für spezialisierte Angebote.
ARTISET Zürich begrüsst verschiedene Elemente der Vorlage. Dazu gehören insbesondere die offene Ausgestaltung des Qualitätsmanagementsystems ohne generellen Zertifizierungszwang und die mehrjährige Betrachtung bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit. Gleichzeitig müssen die neuen Vorgaben den unterschiedlichen Versorgungsaufträgen und betrieblichen Voraussetzungen der Pflegeinstitutionen Rechnung tragen.
Fünf Anliegen stehen für ARTISET Zürich im Vordergrund:
- Pflegeversorgung umfasst mehr als Pflege. Pflegeinstitutionen sind Wohn- und Lebensorte. Betreuung, Begleitung, Alltagsgestaltung, Selbstbestimmung und Lebensqualität müssen deshalb auch in der neuen Verordnung angemessen verankert bleiben.
- Bestehende Angebote brauchen Planungssicherheit und Flexibilität. Eine vorübergehende rechnerische Überversorgung darf nicht zum vorschnellen Abbau langfristig benötigter Kapazitäten führen. Auch spezialisierte Betten müssen bei schwankender Nachfrage flexibel genutzt werden können.
- Qualitäts- und Spezialanforderungen müssen praxistauglich und finanzierbar sein. Gleichwertige Kompetenzen und bewährte betriebliche Modelle sind anzuerkennen. Für spezialisierte und überregional bedeutsame Angebote fordert ARTISET Zürich zudem eine angemessene finanzielle Beteiligung des Kantons.
- Wirtschaftlichkeit muss sachgerecht beurteilt werden. Unterschiedliche Eigentums-, Finanzierungs- und Rechnungslegungsmodelle sind zu berücksichtigen. Eine starre Mindestbettenauslastung von über 90 Prozent lehnt ARTISET Zürich ab.
- Das Verfahren muss transparent sein. Datengrundlagen, Benchmarks, Bewertungsmethoden und die Gewichtung der Kriterien müssen vor dem Antragsverfahren bekannt sein. Auch für Trägerschaften mit mehreren Standorten braucht es sachgerechte Lösungen.
Die Stellungnahme wurde vorgängig den Mitgliedsinstitutionen von ARTISET Zürich zur Beurteilung unterbreitet. Die Rückmeldungen bestätigten die grundsätzliche Stossrichtung sehr deutlich und lieferten zusätzliche Hinweise aus der betrieblichen Praxis, die in die definitive Eingabe eingeflossen sind.
ARTISET Zürich ist überzeugt, dass eine vorausschauende Pflegeheimplanung einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Versorgungssicherheit leisten kann. Voraussetzung sind jedoch verlässliche Rahmenbedingungen, genügend betrieblicher Gestaltungsspielraum und Planungssicherheit für die Institutionen. Investitionen in Gebäude, Personal und neue Versorgungsangebote erfolgen über lange Zeiträume und müssen bei der Umsetzung der neuen Planung angemessen berücksichtigt werden.
Dokumente
- Grundsatzstellungnahme mit den zentralen Anliegen
- Anhang mit detaillierten Bemerkungen, Anträgen und Formulierungsvorschlägen