20. November 2025
Pflegeheimbettenplanung im Kanton Zürich soll im Pflegegesetz verankert werden
Der Regierungsrat unterbreitet die Teilrevision dem Kantonsrat – ARTISET Zürich begleitet Prozess im Interesse der Institutionen
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat eine Teilrevision des Pflegegesetzes verabschiedet und dem Kantonsrat überwiesen (Vorlage an den Kantonsrat: 6055_PflegeG_Aenderung). Damit sollen die Grundlagen der Pflegeheimbettenplanung neu auf Gesetzesstufe verankert werden. Ziel ist es, die Zahl der Pflegeheimbetten so zu planen, dass eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftlich tragbare stationäre Pflegeversorgung im Kanton Zürich langfristig sichergestellt ist.
Die vorgeschlagene Teilrevision konkretisiert im Pflegegesetz die Zuständigkeiten und Abläufe der Pflegeheimbettenplanung. Unter anderem werden die Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden, die Rolle der Versorgungsregionen, die Bedarfsprognosen sowie die Anforderungen und Leistungsaufträge an Pflegeheime gesetzlich geregelt. Die Versorgungs- und Finanzierungsverantwortung bleibt weiterhin bei den Gemeinden.
Gemäss aktuellem Zeitplan soll der Kantonsrat die Vorlage im Jahr 2026 beraten. Nach Inkrafttreten des revidierten Pflegegesetzes ist vorgesehen, das Antragsverfahren für Pflegeheime Anfang 2027 zu starten; die neue Pflegeheimliste soll voraussichtlich im Frühjahr 2028 in Kraft treten.
ARTISET Zürich wird die nun vorliegende Gesetzesvorlage im Detail prüfen und sich in den weiteren politischen und fachlichen Prozessen dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Grundlagen praxistauglich sind und die Bedürfnisse der Institutionen angemessen berücksichtigen. Dabei stehen insbesondere Planungs- und Investitionssicherheit sowie transparente Kriterien im Fokus.