26. August 2026
Normkosten 2027 der Alters- und Pflegeheime werden um 1.9% gesenkt
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat die Vorgaben zu Normdefiziten und Rechnungslegung für 2027 veröffentlicht. Die Normkosten für Pflegeheime werden gegenüber dem Vorjahr um 1,9 % gesenkt. ARTISET Zürich beurteilt diese Entwicklung kritisch und stellt den Mitgliedern die wichtigsten Grundlagen und Empfehlungen zur Pflegefinanzierung 2027 zur Verfügung.
Mit Schreiben vom 26. August 2026 hat die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich die Vorgaben zu den Normdefiziten und zur Rechnungslegung für das Jahr 2027 veröffentlicht. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich insbesondere bei den Normkosten wesentliche Änderungen.
Die Normkosten für Pflegeheime basieren auf den Kostenrechnungen des Jahres 2025 und betragen für das Jahr 2027 CHF 1.5930 pro Pflegeminute (Vorjahr: CHF 1.6244). Dies entspricht einer Senkung um 1.9 %.
Aus Sicht von ARTISET Zürich ist diese Entwicklung kritisch zu beurteilen. Die aktuellen Vorgaben beruhen erneut auf Daten, die rund zwei Jahre zurückliegen. Gleichzeitig wird – wie bereits im Vorjahr – auf einen strukturellen Ausgleich für die zwischenzeitliche Lohn- und Kostenentwicklung verzichtet. Dadurch vergrössert sich die Differenz zwischen den anrechenbaren Normkosten und den tatsächlichen Kosten vieler Pflegeheime weiter.
ARTISET Zürich hat sich im Rahmen der Anhörung mit Nachdruck dafür eingesetzt, die zwischen der Datengrundlage und dem Anwendungsjahr eingetretene Lohn- und Kostenentwicklung angemessen zu berücksichtigen. Die Gesundheitsdirektion hat dieses Anliegen leider nicht aufgenommen. Damit werden die Normkosten für 2027 erneut auf der Basis von Kosten des Jahres 2025 festgelegt, ohne die seither eingetretenen Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Aus Sicht von ARTISET Zürich führt dies zu einer weiteren Verschärfung der Finanzierungssituation, insbesondere für die etwa 130 Pflegeheime ohne Leistungsvereinbarung mit einer Gemeinde.
Damit Sie die Auswirkungen auf Ihren Betrieb rasch beurteilen können, stellen wir Ihnen neben den Unterlagen der Gesundheitsdirektion wiederum unsere Grundlagen Pflegefinanzierung 2027 zur Verfügung. Diese fasst die wichtigsten Änderungen zusammen, erläutert deren praktische Bedeutung und enthält Empfehlungen für die Umsetzung im Betrieb.