10. November 2025
Melderecht (Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim)
Das Melderecht bei Personen mit Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim wurde im Kanton Zürich, wie in anderen Kantonen, schon länger nicht rechtskonform umgesetzt. Auch ein Umzug in eine Institution bedeutet häufig ein Wechsel des melderechtlichen Hauptwohnsitzes.
Das Gemeindeamt drängt nun seit einiger Zeit auf die Umsetzung des Melderechts. Dabei entstehen diverse Probleme wie z.B. steuerrechtliche Fragen, die Zuständigkeit und Finanzierung für die Bestattung, der ungleiche Wohnort von Eheleuten, etc..
In jüngster Zeit verfolgen breit abgestützte politische Vorstösse auf nationaler Ebene (Motion 23.4344 «Personen in Alters- und Pflegeheimen sollen ihren Wohnsitz behalten dürfen») und auf kantonal zürcherischer Ebene (Motion 313/2025 «Wohnsitzregelung bei Heimeintritt») eine Gesetzesänderung zur Behebung dieser Komplikationen. Wenn die Betriebe weiterhin Probleme bei der Umsetzung des Melderechts haben, so sind die Gemeinden auf die geänderte politische Situation hinzuweisen.