01. Dezember 2025
Maschinelle Verblisterung von Medikamenten für Pflegeheimbewohnende in Pflegeheimen ist ab 2026 über Apothekertarif LOA V finanziert
Der Bundesrat hat den neuen Apothekertarif LOA V per 1. Januar 2026 für drei Jahre, d.h. bis zum 31. Dezember 2028 genehmigt.
Aus Sicht der Pflegeinstitutionen von Bedeutung ist, dass die Krankenversicherer neu die Kosten für die maschinelle Verblisterung von Medikamenten für Pflegeheimbewohnende finanzieren (vgl. auch untenstehenden Auszug aus der Medienmitteilung von prio.swiss und pharmasuisse).
Neben dem Tarifstruktur-Vertrag hat der Bundesrat auch die Tarifverträge zwischen pharmaSuisse und der HSK bzw. der CSS genehmigt. Die Genehmigung des gleichlautenden Tarifvertrags mit tarifsuisse mit Wirkung ab 1. Januar 2026 soll zeitnah ebenfalls erfolgen.
Auszug aus Medienmitteilung von pharmaSuisse und prio.swiss:
«Mit der neuen Tarifstruktur wird zudem erstmals die Leistung der maschinellen Verblisterung (Sichtverpackung) vergütet, die sich am individuellen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausrichtet. Dabei werden alle Medikamente eines einzelnen Einnahmezeitpunktes nach ärztlicher Verordnung individuell für die Patientin und den Patienten in einem Beutel verpackt. Die Abgabe von verblisterten Medikamenten kommt neben den Kunden in der Apotheke zum ersten Mal auch den Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen zugute. Sie verbessert die Abgabequalität und die Sicherheit dank weniger Verwechslungen und weniger falschen Dosierungen, und verspricht eine bessere Kontrolle der Einnahme. Darüber hinaus trägt die maschinelle Verblisterung mit einer bedarfsgerechten Medikamentenabgabe wesentlich dazu bei, die Medikamentenverschwendung zu reduzieren. Der Patient erhält dank Verblisterung exakt die Menge an Medikamenten, die er für seine Behandlung individuell benötigt. Medikamentenverwurf aus den standardisierten Verpackungsgrössen, die über dem Bedarf liegen, wird aufgrund der Einzeltablettenverrechnung reduziert.»