20. Mai 2026

Interpretation zur Antwort des Regierungsrates (EPD-Bundeslösung: Was bedeutet der Kurswechsel für Zürcher Leistungserbringer?)

Wir haben zuletzt per Mail vom 27. März 2026 über die aktuelle Situation EPD/E-GD informiert. Wie angekündigt liegt nun die Antwort des Regierungsrates zur kantonsrätlichen Anfrage zur Anschlusspflicht der Leistungserbringer vor. In Übereinstimmung mit dem Generalsekretariat der Gesundheitsdirektion fassen wir die relevanten Informationen für die Alters- und Pflegeheime wie folgt zusammen:

  • Die Gesundheitsdirektion hat bei Alters- und Pflegeheimen bewusst auf Kontrollen der Anschlusspflicht verzichtet und wird dies weiterhin so beibehalten. Anfang 2027 wird sie die Situation erneut beurteilen – sollten bis dahin keine substanziellen Fortschritte erzielt worden sein, wird sie die kantonale Durchsetzung der Anschlusspflicht insgesamt evaluieren. Aufgrund der bundesrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen bleibt die Anschlusspflicht vorläufig bestehen.
  • Der Regierungsrat hält fest, dass die weiterhin erhobenen Gebühren zu Recht auf Vorbehalte stossen, und fordert die Stammgemeinschaften auf, ihre Gebührenstruktur zu überdenken und den Leistungserbringern entgegenzukommen.
  • Vom Bund erwartet der Regierungsrat, dass getätigte Investitionen geschützt, die Migration zum E-GD vollumfänglich finanziert und Doppelbelastungen vermieden werden.

Mailing von ARTISET Zürich vom 27.03.2026

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich (Sitzung vom 6. Mai 2026)

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