18. Dezember 2025

Erhöhung der Taxbegrenzung 2026 im Kanton Zürich bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Per 1. Januar 2026 wird die Taxbegrenzung bei den Pflegeheimen von bisher CHF 268.– auf CHF 274.– pro Tag und bei den übrigen Wohnheimen von CHF 184.– auf CHF 189.– pro Tag erhöht.

Auf Antrag von ARTISET Zürich hat das kantonale Sozialamt entschieden, die Taxbegrenzung bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV auf den 1. Januar 2026 zu erhöhen: für Pflegeheime um 2.24% von CHF 268.– auf CHF 274.– pro Tag, für die übrigen Wohnheime um 2.72% von CHF 184.– auf CHF 189.– pro Tag. Diese Anpassung ist erfreulich, weil sie einen wesentlichen Anteil der Kostensteigerung seit der letzten Anpassung per 1. Januar 2024 nachvollzieht.

Fallen in einem Betrieb höhere Taxen an, so kennt der Kanton Zürich zusätzlich die Bedarfsleistung der «Kantonalen Zuschüsse» (§19a Zusatzleistungsgesetz). Als Anspruchsberechtigte kommen Personen in Heimen infrage, bei denen die regelmässigen Heimkosten nicht mit den Ergänzungsleistungen gedeckt werden können. Diese werden auf Antrag gewährt, sofern das Vermögen der Heimbewohnenden nicht über dem gesetzlichen Vermögensfreibetrag liegt und es sich nicht um Kosten für erhöhten Komfort oder regional überdurchschnittlich hohe Hotellerie- und Betreuungstaxen handelt.

Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und weiterer Zusatzleistungen sind aus dem Informationsschreiben des kantonalen Sozialamts zu entnehmen:

Informationsschreiben

 

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