Ordentliches Mitglied
Ordentliche Mitglieder können juristische Personen - privat oder öffentlich-rechtlicher Natur - mit Angeboten im Kanton Zürich sein, die den Vereinszweck unterstützen und Dienstleistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf erbringen.
Kollektivverbund
Ein Kollektivverbund ist eine Untergruppe der ordentlichen Mitglieder. Eine Mitgliedschaft als Kollektivverbund beantragen können Mitglieder, bei welchen mindestens drei Betriebe wirtschaftlich zusammengeschlossen sind. Mit den Kollektivverbünden wird ausschliesslich über eine Kontaktadresse /-stelle korrespondiert.
Ausserordentliches Mitglied
Ausserordentliche Mitglieder sind juristische Personen im Bereich Soziales und Gesundheit mit komplementärem Angebot, welche keine ordentliche Mitgliedschaft erlangen können. Auch natürliche Personen, die den Vereinszweck unterstützen und Dienstleistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf erbringen, fallen unter die Kategorie der ausserordentlichen Mitglieder.
Gönner/in
Gönnerinnen und Gönner sind natürliche oder juristische Personen, welche die Ziele des Vereins unterstützen.
Ausserordentliches Mitglied
Ausserordentliche Mitglieder bezahlen einen fixen Beitrag von CHF 750.00/Jahr.
Gönner
Gönner bezahlen je nachdem, ob sie natürlich oder juristisch sind:
Personalaufwand
Berechnung des Beitrags gemäss Personalaufwand (PA) der Institution.
Der Personalaufwand ist definiert nach den Kontenrahmen für KVG- bzw. IVSE-Betriebe. Aktuell gelten:
- für KVG-Betriebe: Kontenrahmen KVG 2021, Klasse 3 (S. 8 und 13 sowie Erklärungen, S. 28)
- für IVSE-Betriebe: Kontenrahmen IVSE v2021, Klasse 3 (S. 8 und Erklärungen, S. 20 plus Bemerkung, S. 25 im Abschnitt Büro und Verwaltung), sowie Detailkonten-Excel, Blatt «Kontenrahmen Erfolgsrechnung», Zeilen 11 – 63
Bitte deklarieren:
Antrag
Ich/wir beantrage/n die Mitgliedschaft bei ARTISET Zürich und bestätige/n die Richtigkeit der Angaben. Der Vorstand von ARTISET Zürich entscheidet gemäss den Statuten über die Aufnahme.