Qualitätssicherung in Heimen

Heime erbringen Dienstleistungen, bei denen Menschen im Zentrum stehen. Insgesamt warten dabei anspruchsvolle Aufgaben auf alle Beteiligten (MitarbeiterInnen, Führungsverantwortliche, Bewilligungsinstanzen, Aufsichtsorgane, Finanzierer, etc.). Es liegt im Interesse der Branche, dass die Leistungserbringer eine qualitativ hochstehende Dienstleistung erbringen. Im Spannungs­feld zwischen den Forderungen der Finanzierer nach Kostentransparenz und Effizienz und den stetig steigenden Ansprüchen der Gesellschaft, ist es aber auch wichtig, dass diese Qualität erfasst und dargestellt werden kann.

Qualitätssicherung in Alters- und Pflegeheimen

Status quo (2025)

Gemäss § 37. Abs. 1 des kantonalen Gesundheitsgesetzes (GesG) unterstehen die Altersheime, die Alters- und Pflegeheime, Pflegeheime sowie die Spitex-Institutionen der gesundheitspolizeilichen Aufsicht des Bezirksrates und der gesundheitspolizeilichen Oberaufsicht der Gesundheitsdirektion. Der Bezirksrat erstattet der Direktion jährlich Bericht. Somit obliegt der Gesundheitsdirektion als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde auch eine Überwachungsfunktion im Bereich der Qualitätssicherung.

Nach § 9. Abs. 1 der kantonalen Verordnung über die Pflegeversorgung richtet sich die Qualität der Pflegeversorgung nach den anerkannten Regeln der Berufsausübung. Die Leistungserbringer sind grundsätzlich selbst für die Umsetzung der Vorgaben in der Qualitätssicherung verantwortlich.

Der Kanton Zürich macht den Leistungserbringern (bisher) keine umfassenden Qualitätsvorgaben, sondern nur indirekt im Rahmen der Bewilligung und der Aufsicht. Mit der Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung haben die Gemeinden die Verantwortung für die Langzeitversorgung übernommen. Für die Branche ist es jedoch wichtig, dass die Alters- und Pflegeheime in den Zürcher Gemeinden einen möglichst einheitlichen Qualitätsstandard aufweisen.


Anpassung im Rahmen der Umsetzung Pflegeheimbettenplanung 2027:

Listenpflegeheime müssen über ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Das bedeutet, dass die Pflegeheime die Qualitätsentwicklung (u.a. im Bereich der Betriebsstruktur, der Arbeitsabläufe und der angebotenen Dienstleistungen) mittels eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sicherstellen. Bei der Ausgestaltung des Qualitätsmanagementsystems können sich die Pflegeheime an gängigen Zertifizierungen aus dem Langzeitbereich orientieren (nicht abschliessende Liste siehe unten). Zentral ist, dass die Pflegeheime sich regelmässig und systematisch mit Daten und Hinweisen betreffend mögliche Qualitätsverbesserungen auseinandersetzen, entsprechende Massnahmen ergreifen und die Qualität so stetig weiterentwickeln. Mit «geeignet» ist gemeint, dass das Qualitätsmanagementsystem insbesondere der Leistungserbringung und der Komplexität der Leistungserbringung angepasst sein soll. Im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems haben die Pflegeheime insbesondere die Medizinischen Qualitätsindikatoren (MQI) des Bundesamts für Gesundheit, welche jährlich erhoben werden, zu verwenden (vgl. Bundesamt für Gesundheit BAG, Medizinische Qualitätsindikatoren 2022 im Bereich der Pflegeheime, 10/2024).

Es steht den Pflegeheimen frei, darüber hinaus bspw. auch bereits heute betriebsintern vorliegende Daten (namentlich Zufriedenheitsbefragungen von Bewohnenden oder Mitarbeitenden) zu verwenden. Es ist ausserdem nicht ausgeschlossen, dass der Kanton Zürich Daten zur Qualitätsmessung künftig einheitlich erhebt und diese zur Qualitätsmessung im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems verbindlich erklärt.


Qualitätsmanagementsysteme / Zertifizierungen:

ISO 9001:2015 – Zertifizierung von Qualitäts­management­systemen

Die Norm ISO 9001:2015 ist der weltweit bekannteste Standard für Qualitätsmanagementsysteme für alle Branchen und Unternehmensgrössen. Durch ihren Anforderungskatalog richten Sie die Prozesse und Arbeitsabläufe im Unternehmen immer besser an der Qualität und Kundenzufriedenheit aus. 

Link zum KMU-Portal des SECO

Link zur Norm SN EN ISO 9001:2015 (SNV)


Qualivista:

Qualivista bietet Selbst- und Fremdbewertungsinstrumente für die ambulante, teilstationäre und stationäre Langzeitpflege an und unterstützt damit die Qualitätssicherung der jeweiligen Einrichtungen.

Link zu Qualivista


SanaCERT:

Die Stiftung SanaCERT Suisse zertifiziert das Qualitätsmanagement von Spitälern und Kliniken und von Einrichtungen der Langzeitpflege. Die Arbeit an der Qualität wird anhand von Standards beurteilt. Die Überprüfung selbst erfolgt anlässlich eines Audits vor Ort.

Link zum Zertifizierungsverfahren von SanaCERT


Swiss Care Excellence Certificate (SCEC):

Mit den Indikatoren des Swiss Care Excellence Certificate (SCEC) sind transparente und eindeutige Qualitätsanforderungen für den Pflegedienst des Akut-, Langzeit- und Spitexbereichs definiert. Damit wird die Pflegequalität messbar und die Institution kann jederzeit ausweisen, woran die gute Qualität der Pflege sichtbar ist.

Link zum Zertifizierungsverfahren von SCEC 


Q by senesuisse:

Der Verband senesuisse hat sich zum Ziel gesetzt, mit einem exklusiven Q-System auf zwei unterschiedlichen Anforderungsniveaus ein praxistaugliches Orientierungs- und Qualifizierungsinstrument für die Führung von Langzeiteinrichtungen zu schaffen. Der Mensch und die umsichtige, ganzheitliche Unternehmensführung stehen dabei im Mittelpunkt, zwei Kernthemen für Einrichtungen der Langzeitpflege, da gerade bei diesen Punkten echte Qualität für alle Menschen in den Einrichtungen entsteht. Zudem sollen die Systeme wenig Administration verursachen, keine unnötige Zeit beanspruchen und damit im ordentlichen Führungsalltag integriert werden können und letztlich sollen auch die Kosten tragbar sein.

Link zu Q by senesuisse


LNH Leading Nursing Homes AG:

Leading Nursing Homes (LNH) ist das Qualitätslabel und die Gemeinschaft für Pflegeheime und Seniorenwohnen. LNH wurde 2024 von Pionier-Pflegeheimen in der Schweiz gegründet, um zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität in der Seniorenpflege beizutragen. Die Zertifizierung der LNH-Mitglieder erfolgt auf Grundlage des innovativen Nursing Home Assessment Instrument (NH-AI-360), das von Branchenexperten entwickelt wurde.

Link zu Leading Nursing Homes

 

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