Masern

Aktuell breiten sich die Masern vermehrt in Europa und auch weltweit aus. Auch im Kanton Zürich ist es zu Fällen gekommen. Masern sind eine sehr ansteckende Infektionskrankheit. Bereits bei kurzem Kontakt mit virushaltigen Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen kann es zu einer Infektion kommen. Bereits 4 Tage vor Auftreten des Hautausschlags ist eine mit Masern infizierte Person ansteckend. Der kantonsärztliche Dienst führt bei jeder Masern-Meldung notwendige Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus durch.

Es müssen alle Kontaktpersonen ermittelt werden, welche sich gleichzeitig mit der infektiösen Person oder bis zu zwei Stunden nach deren Anwesenheit im selben Raum aufgehalten haben. Es gelten folgende Personen als immun bzw. geschützt gegen Masern und es bedarf keiner weiteren Massnahmen:

  • Mindestens 1x gegen Masern geimpft (schriftlicher Nachweis im Impfbüchlein oder in der Krankengeschichte muss vorliegen. Meist erfolgte die Impfung gegen Masern in Kombination gegen Mumps und Röteln)
  • Masern nachweislich durchgemacht (= Eintrag im Impfbüchlein, Arztbericht, Laborresultat mit Nachweis von IGG -Antikörpern gegen Masern), rein anamnestische Angaben sind nicht ausreichend.
  • 1963 oder früher geboren

Nicht immune bzw. nicht geschützte Personen dürfen während 21 Tagen nach der Exposition keine Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kita, Spitäler, Heime, Kurse, ggf. Arbeit, etc.) besuchen und keinen Kontakt zu anderen ungeschützten Personen und zu Kindern < 6 Monaten, Schwangeren und Immunsupprimierten haben!

Bis der Nachweis eines Schutzes erbracht ist darf eine Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten werden.
Der Kantonsärztliche Dienst empfiehlt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesbezüglich zu sensibilisieren. Es kann sinnvoll sein, bereits jetzt, vor Auftreten eines möglichen Masernfalls, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Masern zu informieren und deren Masernschutz zu überprüfen. Bei einem fehlenden oder ungenügenden Impfschutz ist eine Nachholimpfung bis zu zwei Dosen empfohlen. 

Wichtige Informationen und Downloads:

Infomationen des BAG zu Masern
Masern gehört zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten

Download (öffentlich): Merkblatt Kantonsärtzlicher Dienst
Download (öffentlich): Meldepflichtige Krankheiten BAG, 2025

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